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Die Initiative will die Interessen der Nutzer und Anwohner des Monbijouparks
in Berlin-Mitte bündeln und sieht sich als Lobby für eine
weitsichtige, nachhaltige und qualitätvolle Umgestaltung des Parks.
Wir denken bewusst über den Horizont dessen hinaus, was
derzeit politisch und finanziell möglich ist. Dazu
haben wir das Leitbild
"Neuer Monbijoupark"
entwickelt: ein familienfreundlicher Volkspark, der durch weitere Vergrößerung der Grünflächen im Park, durch Steigerung des Freizeitangebots,
und durch kulturelle Attraktionen eine Oase der Erholung in einem dichten städtischen Umfeld werden soll. |
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Die bisherigen Verbesserungen reichen uns nicht aus.
Unser Leitbild "Neuer Monbijoupark" beinhaltet
auch,
kommerzielle Auswüchse einzudämmen und stattdessen
private und öffentliche Geldgeber für die Umsetzung konkreter Vorschläge zu gewinnen. Die Umwandlung der Initiative in einen Förderverein
ist daher in Arbeit. |
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1. Verlegung
des NGA-Gärtnerei-Stützpunktes. |
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2. Abriß der
Bunkeranlagen an der Monbijoustrasse. |
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3. Verlagerung
der Kunsthochschulateliers, z.B. in die neu zu
errichtenden Torhäuser. |
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4. Neubau der Torhäuser, Rekonstruktion der Kolonaden. |
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5. Gestaltung
der Uferzone als Liegewiesen. |
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6.
Zusätzliche Sportplätze. |
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7. Ein neues,
ganzjährig attraktives Kinderbad Monbijou. |
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8. Neubau
eines kleinen Multifunktionsgebäudes
(Versammlungsstätte/ Cafe und sanitäre Anlagen in
Verbindung mit dem Kindererlebnisbad). |
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9. Eine
Freiluftbühne anstelle der derzeit versiegelten
Flächen des Hexenkessel-Hoftheaters. |
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10.
Künstlerische Gestaltung aller Parkbauten wie
Torhäuser, Multifunktionsgebäude, sowie der
Spielplätze. |
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11.
Künstlerisch-Skulpturale Durchmischung der Parkfläche
(Kunstpark). |
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VEREINSZWECK, GEMEINNÜTZIGKEIT
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1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des geltenden Vereinsrechts.
Zweck des Vereins ist die Förderung von städtischer Lebensqualität, Kultur und Volksbildung.
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Angesichts der Bedeutung, welche der Monbijoupark in Berlin-Mitte
als städtische Oase mit hohem Freizeit- und Erholungswert, sowie als
städtebauliche Mittelpunktlage in Nachbarschaft des Weltkulturerbes Museumsinsel hat,
fördert der Verein die Aufwertung des Monbijouparks nach
dem von uns ausgearbeiteten Leitbild
"Neuer Monbijoupark". Dieses beinhaltet die Umgestaltung des Parks mit dem Ziel,
Freizeitwert und Kulturwert für die Anwohner durch zusätzliche
Grünflächen, Spielplätze und kulturelle Freiräume zu steigern.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Ausstellungen über Geschichte und Zukunft des "Neuen
Monbijouparks" und durch umfassende
Öffentlichkeitsarbeit.
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Darüberhinaus
betreibt der Verein durch personelle, organisatorische, sachliche und finanzielle Mittel
die konkrete gesellschaftliche und politische Überzeugungsarbeit zur Durchsetzung des Parkprojekts
und organisiert die damit in Zusammenhang stehenden Veranstaltungen.
So soll auf diese Weise die Notwendigkeit einer Aufwertung des Monbijouparks artikuliert, die Verfügbarkeit des Freiraums für die
Anwohner der Spandauer Vorstadt gesichert, und die Bevölkerung über die Baugeschichte
dieses Berliner Stadtteils unterrichtet werden.
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2. Infolge des Bedeutungswandels des näheren städtischen Umfeld des Monbijouparks erscheint der Park
in der heutigen Gestalt seiner innerstädtischen Lage und dem kulturellen Umfeld
nicht angemessen. Der Verein
fördert daher eine gebietsumfeldnahe Aufwertung des Monbijouparks mit dem Ziel einer landschaftsarchitektonischen
Erneuerung. Der Verein bündelt bestehende und absehbare öffentliche
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Forderungen, die an eine geplante
Neugestaltung der Anlage gerichtet sind, sowie Anforderungen, die sich aus seiner Lage, seiner innerstädtischen
Funktion und seiner Geschichte ableiten, in einem Leitbild, dessen Umsetzung angestrebt wird.
Der Verein betrachtet die Neugestaltung des Parks aufgrund der Lage im hochprominenten städtischen
Umfeld als wesentliches Anliegen für die Sicherung der Lebensqualität Berlins.
(...)
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3. Die Wirkung des Projektes "Neuer Monbijoupark" soll durch die
Arbeit des Vereins einen
großen Kreis von Menschen erreichen. Der Verein baut Kontakte in die regionale
und überregionale Wirtschaft, Politik und Kultur sowie zu namhaften Vertretern und Wegbereitern
aus, und fördert mit diesem
Ansatz die kulturelle Landschaft. (...)
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5. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keinerlei eigenwirtschaftliche,
sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
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Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins,
die über den Ersatz von Auslagen hinausgehen. (...)
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§8. KURATORIUM
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8.1. Auf Wunsch des Vorstandes kann ein beratendes Kuratorium bestellt werden.
Das Kuratorium steht dem Vorstand durch den besonderen Sachverstand seiner Mitglieder fördernd,
unterstützend und planend bei. (...) Die Mitglieder des Kuratoriums müssen nicht Mitglieder des Vereins sein.
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§9. EINSETZEN VON AUSSCHÜSSEN
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9.1. Der Vorstand ist berechtigt, zu seiner Beratung und Unterstützung beim Ablauf des Vereinsgeschehens,
Ausschüsse für spezielle Aufgaben einzusetzen.
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